Teilnahmebedingungen
Der Sächsische Jugendjournalistenpreis 2010 wird in den zwei Hauptkategorien Schülerzeitung und Einzelbeiträge vergeben. Die genauen Unterkategorien sind auf der Seite Preise gelistet. In diesem Jahr wird zudem der Sonderpreis „20 Jahre Friedliche Revolution“ ausgeschrieben.
Teilnehmen kann jede an einer Schule im Freistaat Sachsen tätige Schülerzeitungsredaktion bzw. für eine Schülerzeitung tätige Autoren. Bedingung ist, dass die Zeitung regelmäßig erscheint. Nicht zugelassen sind Sonderhefte, Jahrbücher oder Schulchroniken, die nur einmalig oder zu einem bestimmten Anlass (wie Abitur, Projektwoche, Schuljubiläum) produziert werden. Wettbewerbsbeiträge können sowohl in Papierform (Printprodukt) als auch elektronisch (Webseite) eingereicht werden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind Zeitungen und Einzelbeiträge, die im Schuljahr 2009/10 erschienen sind. In den Kategorien der Schulformen müssen nach vorheriger Onlineregistrierung sechs identische Exemplare einer Ausgabe eingesandt werden.
In der Kategorie Einzelbeiträge können Beiträge gewertet werden, die von Schülern verfasst wurden und in einer Schülerzeitung erschienen sind. Ebenso können Audio- und Videobeiträge (max. 5 Minuten Länge) eingereicht werden. Die Beiträge können über die Homepage des Jugendjournalistenpreises unkompliziert eingeschickt werden.
Die Bewerbungsfrist für den Sächsischen Jugendjournalistenpreis ist für alle Kategorien der 23. April 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Schülerzeitungen, Artikel und Webseiten-Bewerbungen bei der Jugendpresse Sachsen e. V. eingegangen sein. Es zählt das Datum des Poststempels.
Eure Daten werden nur für die Organisation des Wettbewerbs und die Zusammenarbeit mit Medien elektronisch gespeichert und verarbeitet. Alle eingesandten Beiträge können im Rahmen des Wettbewerbs ganz oder auszugsweise veröffentlicht werden.

